ventagent

Rechtliches · B2B · EU-souverän

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Vermietung und SaaS-Bereitstellung der Ventagent-Facharbeiter (KI-Agenten samt Governance und Güte-Siegel) gegenüber Unternehmern. Stand: [Datum].

Entwurf — noch nicht verbindlich

Dieser Text ist ein strukturierter Entwurf. Er ist vom Betreiber zu vervollständigen (alle in eckigen Klammern markierten Angaben) und vor Verwendung anwaltlich prüfen zu lassen. Er wurde KI-gestützt erstellt und stellt keine Rechtsberatung dar. Benannte Rechtsgrundlagen (BGB, DSGVO, EU-KI-Verordnung) dienen der Orientierung und ersetzen keine Einzelfallprüfung.

Anbieter / Vertragspartner

Anbieter[Name des Betreibers]
Anschrift[Straße, PLZ, Ort, Land]
Vertretungsberechtigt[Geschäftsführung / vertretungsberechtigte Person(en)]
Registergericht / HRB[Registergericht + HRB-Nr.]
USt-IdNr.[USt-IdNr. gem. § 27a UStG]
E-Mail[E-Mail]
Telefon[Telefon]
Datenschutzbeauftragte:r[falls bestellt: Name + Kontakt]

§ 1 Geltungsbereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Vermietung der unter der Marke „Ventagent“ (ventagent.com / .de / .eu) angebotenen, spezialisierten KI-Facharbeiter-Agenten und der zugehörigen Plattform-, Governance- und Nachweis-Leistungen zwischen [Name des Betreibers] (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden.

1.2Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

1.3Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige gleichartige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung („Vermietung“) der Nutzung serverseitig betriebener, spezialisierter KI-Facharbeiter-Agenten zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). Der Agent wird nicht an den Kunden ausgeliefert; überlassen wird ausschließlich die Möglichkeit, die Arbeitsleistung des Agenten über die freigeschalteten Kanäle (Web-Portal, REST-API, MCP-Schnittstelle u. a.) zu nutzen.

2.2Rechtlich liegt der Schwerpunkt der Leistung in der Gebrauchsüberlassung auf Zeit; auf das Vertragsverhältnis finden vorrangig die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist und einzelne Leistungsbestandteile nicht sinnvoll abtrennbaren anderen Vertragstypen (z. B. Werk- oder Dienstvertrag) zuzuordnen sind.

2.3Zum Vertragsgegenstand gehören neben der Nutzung des Agenten die plattformseitigen Governance-Funktionen (u. a. Datenklassen-Routing, Anonymisierung vor Cloud-Egress, Budget-Metering, Audit-Protokollierung, Eingangs-Guardrails, Vertrauens-Leiter) sowie die zu jedem Agenten bereitgestellten Herkunfts- und Güte-Siegel (Provenance). Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Ziffer 3) und dem gewählten Tarif bzw. Bestellschein.

2.4Die dem Agenten zugrunde liegende Persona, der kuratierte Wissens-Kern, die System-Prompts und die Governance-Logik sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters. Ein Anspruch auf Herausgabe, Offenlegung oder Übertragung dieser Bestandteile besteht nicht.

2.5Zum Vertragsgegenstand gehört die Funktion „Agententeam“: Erkennt ein Agent in einer Anfrage des Kunden eine fachfremde Teilaufgabe, kann er — gesteuert über die vom Kunden eingestellte Vertrauens-Stufe — einen weiteren Facharbeiter-Agenten desselben Mandanten governt hinzuziehen (Agent-zu-Agent-Delegation innerhalb desselben Mandanten). Die Delegation ist Teil der überlassenen Leistung und unterliegt denselben Governance-, Datenklassen- und Freigaberegeln wie die unmittelbare Nutzung eines einzelnen Agenten (Ziffer 3). Eine mandantenübergreifende Weitergabe von Daten findet dabei nicht statt.

§ 3 Leistungsbeschreibung

Die geschuldete Leistung bestimmt sich nach Art, Umfang und Güte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Leistungsbeschreibung des bestellten Agenten/Tarifs.

3.1Der Anbieter stellt dem Kunden den jeweils bestellten KI-Facharbeiter-Agenten zur Nutzung über die freigeschalteten Kanäle bereit. Jede Antwort des Agenten wird gegen einen geprüften Wissens-Korpus belegt (Grounding) und mit einem Güte-Siegel ausgewiesen.

3.2EU-Souveränität: Sensible und personenbezogene Daten der Datenklasse SENSITIVE_PII werden grundsätzlich lokal verarbeitet und nicht in Cloud-Modelle exportiert. Vor einem etwaigen Cloud-Egress werden Prompt-Inhalte sowie Rückgaben aus dem Kundensystem anonymisiert. Im Primär-Betriebsmodus („Connector“) arbeitet der Agent unmittelbar am System des Kunden mit dessen Daten; diese Daten werden vom Anbieter dabei nicht eingesehen oder verarbeitet.

3.3Kein Anbieter-Lock-in / BYOK: Der Agent ist modellunabhängig. Der Kunde kann eigene Modell-Zugangsschlüssel hinterlegen („Bring Your Own Key“, BYOK); ein Modellwechsel erfolgt über die Profil-/Schlüsselverwaltung. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Modellversion eines Drittanbieters und ist berechtigt, eingesetzte Modelle/Profile weiterzuentwickeln oder auszutauschen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungsumfang gewahrt bleibt.

3.4Governance-Sperren („🛑-Garantien“): Irreversible, externe, zahlungs-, lösch- oder rechtlich relevante Aktionen sind als harte Sperren (hard_floor) ausgestaltet und stets von einer ausdrücklichen menschlichen Freigabe des Kunden abhängig — unabhängig von der eingestellten Autonomie- bzw. Vertrauens-Stufe. Diese Sperren sind verbindlicher Leistungsbestandteil und werden durch keine Konfiguration des Kunden außer Kraft gesetzt.

3.5Der Anbieter ist berechtigt, die Leistung im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist und der vertragliche Kernzweck nicht beeinträchtigt wird. Eine wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderung des Leistungsumfangs wird mit angemessener Frist im Voraus angekündigt.

3.6Agententeam (governte Delegation): Die Erkennung der fachfremden Teilaufgabe erfolgt deterministisch anhand der Wissens-Korpora; delegiert wird nur das fachfremde Segment, nicht die gesamte Anfrage. Die Wirkung richtet sich nach der eingestellten Vertrauens-Stufe — auf niedrigen Stufen wird die Delegation nur vorgeschlagen, auf Freigabe-Stufen als zustimmungspflichtiger Entwurf vorgelegt, ab der Stufe „Selbstständig unter Aufsicht“ autonom ausgeführt. Jeder Teambeitrag wird im Ergebnis transparent ausgewiesen (beteiligter Kollegen-Agent, Grund der Hinzuziehung, Quellen und Güte-Siegel je Beitrag). Innerhalb des Teams gelten unverändert die Datenklassen- und Souveränitätsregeln (Ziffer 3.2) sowie die Governance-Sperren (Ziffer 3.4); die geheimen Kern-Bestandteile der Agenten bleiben auch untereinander verschlossen. Jeder Teilschritt wird einzeln erfasst (Ziffer 5).

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere Internetzugang, geeignete Endgeräte sowie ggf. die Anbindung des Connectors an seine Systeme) in seinem Verantwortungsbereich bereit.

4.2Der Kunde hält Zugangsdaten, Token und hinterlegte Schlüssel (einschließlich BYOK) geheim, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und benennt verantwortliche Ansprechpersonen. Er ist für die unter seinen Zugängen veranlassten Handlungen verantwortlich.

4.3Der Kunde nutzt die Agenten nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB. Untersagt ist insbesondere die Nutzung zur Erzeugung rechtswidriger Inhalte, zur Umgehung der Governance-Sperren, zur unbefugten Auslesung der geheimen Kern-Bestandteile (Reverse Engineering der Persona/Prompts/Logik) sowie jede Nutzung, die die Verfügbarkeit oder Integrität der Plattform für andere Kunden beeinträchtigt.

4.4Inhaltliche Letztverantwortung: Der Kunde prüft jede vom Agenten erzeugte Ausgabe vor einer geschäftlichen, fachlichen oder rechtsverbindlichen Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für seinen Zweck (vgl. Ziffer 8). Bringt der Kunde eigene Inhalte oder Wissen ein (z. B. Hausstandard, Dokumenten-Upload), verantwortet er deren Rechtmäßigkeit und das Bestehen erforderlicher Nutzungsrechte.

4.5Soweit der Kunde personenbezogene Daten über die Plattform verarbeiten lässt, ist er datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er stellt insbesondere die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie die Erfüllung etwaiger Informations- und Transparenzpflichten gegenüber betroffenen Personen sicher (siehe Ziffer 11).

§ 5 Vergütung und Abrechnung

5.1Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif bzw. Bestellschein. Sie kann eine wert- bzw. rollenbasierte Grundmiete je Agent sowie eine nutzungsabhängige Komponente umfassen. Die nutzungsabhängige Komponente wird auf Grundlage der protokollierten Nutzungsereignisse (Metering) je Mandant und Agent ermittelt; Agentenkosten werden dabei nicht in fremden Kontingenten verrechnet.

5.2Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Entgelte oder Kosten von Drittanbietern (z. B. beim Einsatz eigener Modell-Schlüssel im Rahmen von BYOK) trägt der Kunde unmittelbar im Verhältnis zum jeweiligen Drittanbieter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

5.3Die Abrechnung erfolgt im vereinbarten Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich). Rechnungsbeträge sind innerhalb von [Zahlungsziel, z. B. 14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Abrechnung der Zahlungen kann über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt werden.

5.4Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu berechnen. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung berechtigt, die Leistung bis zum Ausgleich auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

5.5Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit angemessener Ankündigungsfrist von [Frist, z. B. 6 Wochen] zum Beginn eines neuen Abrechnungs- bzw. Verlängerungszeitraums anzupassen. Im Falle einer Erhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

5.6Wird zur Bearbeitung einer Anfrage die Funktion „Agententeam“ (Ziffer 3.6) genutzt, wird jeder von einem Kollegen-Agenten erbrachte Teilschritt als eigenständiges Nutzungsereignis des jeweiligen Agenten erfasst und nach Ziffer 5.1 abgerechnet. Der Kunde kann die Reichweite der Delegation jederzeit über die Vertrauens-Stufe begrenzen.

§ 6 Verfügbarkeit und Service-Level

6.1Der Anbieter erbringt die Leistung mit branchenüblicher Sorgfalt und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktions- oder Bearbeitungszeit wird nur geschuldet, soweit sie in einem gesondert vereinbarten Service-Level-Anhang (SLA) ausdrücklich zugesagt ist.

6.2Nicht als Ausfallzeit gelten Zeiten geplanter Wartung, die rechtzeitig angekündigt und möglichst in nutzungsarme Zeiträume gelegt wird, sowie Beeinträchtigungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen (insbesondere höhere Gewalt, Störungen des Internets oder von Drittanbieter-Diensten, einschließlich vom Kunden gewählter Modell-Anbieter im Rahmen von BYOK).

6.3Soweit kein gesonderter SLA vereinbart ist, gelten die mietrechtlichen Vorschriften: Bei einem Mangel hat der Kunde diesen anzuzeigen und dem Anbieter angemessene Gelegenheit zur Beseitigung zu geben (vgl. Ziffer 7). Die gesetzlichen Rechte des Kunden nach § 543 BGB bleiben unberührt.

§ 7 Gewährleistung (Mängelrechte)

7.1Der Anbieter gewährleistet, dass die überlassene Leistung während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung entspricht. Es gelten die mietrechtlichen Mängelrechte (§§ 535 ff. BGB), soweit in diesen AGB nicht zulässig abweichend geregelt.

7.2Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB (Garantiehaftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel) wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 9.

7.3Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Kenntnis in nachvollziehbarer Form (Beschreibung der Symptome, Reproduktionsschritte) mitzuteilen. Der Kunde unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Eingrenzung und Beseitigung von Störungen.

7.4Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ schriftlich bezeichnet ist. Aussagen zu Inhalt, Methode oder Fachgebiet eines Agenten stellen Leistungsbeschreibungen dar und sind keine Garantien im Rechtssinne.

§ 8 KI-Review-Disclaimer und fachliche Letztverantwortung

Diese Ziffer ist wesentlich. Sie regelt die Grenzen der inhaltlichen Verlässlichkeit KI-gestützter Ausgaben und die Verteilung der fachlichen sowie rechtlichen Letztverantwortung.

8.1Die Inhalte und Wissens-Korpora der Agenten werden ausschließlich KI-gestützt geprüft (mehrstufige, adversariale Verifikation). Eine menschliche Fachabnahme durch einen jeweils einschlägig qualifizierten Sachverständigen findet nicht statt. Die zu jedem Agenten ausgewiesene Herkunfts-/Güte-Dokumentation belegt die nachvollziehbare und unverfälschte Herkunft der Wissensbasis (Revisionssicherheit), nicht jedoch eine fachliche Abnahme im Einzelfall.

8.2Ausgaben generativer KI-Systeme können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein und sind nicht stets reproduzierbar. Die Ausgaben stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, medizinische oder sonstige professionelle Beratung dar und ersetzen eine solche nicht. Sie ersetzen insbesondere nicht die Prüfung durch eine fachlich qualifizierte und — wo erforderlich — berufsrechtlich befugte Person.

8.3Die fachliche und rechtliche Letztverantwortung für die Verwendung der Ausgaben trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, jede Ausgabe vor einer geschäftlichen oder rechtsverbindlichen Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung zu prüfen und freizugeben (Prüf- und Freigabepflicht des Kunden).

8.4Die in Ziffer 3.4 beschriebenen Governance-Sperren (🛑) für irreversible, externe, zahlungs-, lösch- oder rechtlich relevante Aktionen bleiben verbindlich. Eine automatisierte Außenwirkung ohne ausdrückliche menschliche Freigabe des Kunden findet bei diesen Aktionen nicht statt; die Freigabeentscheidung — und damit die Verantwortung für die ausgelöste Wirkung — liegt beim Kunden.

8.5Die Agenten sind als unterstützende Werkzeuge konzipiert. Eine Letztentscheidung über Budgets, Verträge, Personal, Eskalationen oder vergleichbare verbindliche Maßnahmen wird von den Agenten nicht getroffen; entsprechende Capabilities werden bewusst nicht angeboten oder unterliegen der Freigabepflicht nach Ziffer 8.4.

8.6Soweit nach den anwendbaren Transparenzvorgaben (insbesondere Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 — KI-Verordnung) eine Kennzeichnung der Interaktion mit einem KI-System oder KI-generierter Inhalte erforderlich ist, stellt der Anbieter die hierfür erforderlichen technischen Hinweise (z. B. KI-Transparenzhinweis) bereit. Soweit der Kunde die Ausgaben in eigenen Prozessen oder gegenüber Dritten verwendet, obliegt ihm die Erfüllung der ihn als Betreiber treffenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.

8.7Die fachliche und rechtliche Letztverantwortung (Ziffer 8.3) sowie die Prüf- und Freigabepflicht des Kunden erstrecken sich auch auf Ausgaben, die unter Mitwirkung mehrerer Agenten im Rahmen der Funktion „Agententeam“ (Ziffer 3.6) entstanden sind. Der ausgewiesene Teambeitrag (Herkunft und Güte-Siegel je Beitrag) dient der Nachvollziehbarkeit und entbindet den Kunden nicht von der eigenverantwortlichen Prüfung des Gesamtergebnisses vor dessen Verwendung.

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung

9.1Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie.

9.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.3Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Prüf- und Freigabepflicht (Ziffer 4.4, Ziffer 8) verletzt und KI-gestützte Ausgaben ungeprüft oder entgegen ihrer Bestimmung verwendet hat.

9.4Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Absätzen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9.5Eine etwaige betragsmäßige Höchstgrenze der Haftung im Rahmen von Ziffer 9.2 sowie Regelungen zur Datensicherung und Mitwirkung können im Einzelvertrag/Bestellschein vereinbart werden. [Optional: Haftungshöchstbetrag und Versicherungssumme hier konkretisieren — anwaltlich zu prüfen.] Die §§ 9.1 bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Schutzrechte und Nutzungsrechte

10.1Sämtliche Rechte an der Plattform, den Agenten, ihrer Persona, dem Wissens-Kern, den System-Prompts, der Governance-Logik sowie an Marken und Kennzeichen verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung im vereinbarten Umfang.

10.2An den Arbeitsergebnissen, die der Agent auf Grundlage der Eingaben und Daten des Kunden erzeugt (Ausgaben), stehen dem Kunden im Verhältnis zum Anbieter die Nutzungsrechte im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Vom Kunden eingebrachte Inhalte und Daten bleiben sein Eigentum bzw. in seiner Rechtsinhaberschaft.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

11.1Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

11.2Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab; dieser geht den Regelungen dieser AGB für den Bereich der Auftragsverarbeitung vor. Aufgrund der souveränitätsorientierten Architektur (lokale Verarbeitung sensibler Daten, Anonymisierung vor Cloud-Egress, Connector-Primärmodus) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter auf das technisch erforderliche Maß (insbesondere Steuer- und Audit-Metadaten) begrenzt.

11.3Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters [Link/Verweis: Datenschutzerklärung] sowie aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag [Link/Verweis: AVV].

§ 12 Laufzeit und Kündigung

12.1Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem im Bestellschein/Tarif genannten Zeitpunkt und läuft für die dort vereinbarte Mindest- bzw. Grundlaufzeit von [Laufzeit, z. B. 1 Monat]. Es verlängert sich jeweils um [Verlängerungszeitraum, z. B. 1 Monat], sofern es nicht mit einer Frist von [Kündigungsfrist] zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

12.2Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei einem nicht unerheblichen Zahlungsverzug trotz Mahnung oder bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 4 (Pflichten des Kunden) vor.

12.3Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Soweit eine Kündigungsmöglichkeit über das Portal angeboten wird, kann die Kündigung auch dort erklärt werden.

12.4Nach Beendigung des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum [Frist, z. B. 30 Tage] Gelegenheit zur Ausleitung der von ihm eingebrachten Daten zur Verfügung, soweit technisch vorgesehen; danach werden mandantenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und des AVV gelöscht. Bestehende Lösch- und Auskunftsrechte des Kunden während der Laufzeit (Selbstverwaltung) bleiben unberührt.

§ 13 Geheimhaltung

13.1Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Als vertraulich gelten auf Seiten des Anbieters insbesondere die nicht offengelegten Bestandteile der Agenten (Persona, Wissens-Kern, Prompts, Governance-Logik) im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG).

13.2Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 14 Kein Verbraucher-Widerrufsrecht / B2B-Hinweis

14.1Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) richtet (Ziffer 1.2), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das verbraucherrechtliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312g BGB) gilt nur für Verbraucher (§ 13 BGB) und findet auf das hiesige B2B-Verhältnis keine Anwendung.

14.2Sollte im Einzelfall ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gelten die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften ungeachtet dieser AGB; in diesem Fall ist eine gesonderte Widerrufsbelehrung maßgeblich. [Hinweis: Falls B2C nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, ist eine gesonderte, formgerechte Widerrufsbelehrung zu ergänzen — anwaltlich zu prüfen.]

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters [Sitz/Gerichtsstand]. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

15.3Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen (§ 305b BGB) haben Vorrang.

15.4Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen (z. B. geänderte Rechtslage, neue Leistungen) erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Über Änderungen wird der Kunde mit angemessener Frist im Voraus informiert; widerspricht er nicht innerhalb der mitgeteilten Frist bzw. nutzt er die Leistung nach Wirksamwerden weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens bzw. der Weiternutzung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

15.5Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Entwurfsfassung, KI-gestützt erstellt — keine Rechtsberatung. Vor Verwendung anwaltlich zu prüfen und um die in eckigen Klammern markierten Angaben zu ergänzen. Maßgeblich ist die vom Betreiber freigegebene, datierte Endfassung.